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Zur Sicherheit von Geldanlagen bei Banken

Im Jahr 2013  besaß jeder Haushalt in Deutschland im Durchschnitt ein Vermögen von rd. 46.800 €. Fast die Hälfte dieser Vermögen (~48,5%, Quelle: Statistisches Bundesamt) wurden Banken und Sparkassen anvertraut und als Bausparguthaben, Banksparguthaben, Tages- oder Festgelder bzw. sonstige bankspezifische Produkte angelegt. Und wahrscheinlich wird auch von Ihnen ein Anteil Ihrer Ersparnisse bei Ihrer Hausbank verwahrt.

Was machen die Banken mit diesem, Ihrem Geld?

Ganz vereinfacht dargestellt funktioniert der Banken-Geldkreislauf so:

Sie legen Ihr Geld bei einer Bank an; dieses Geld nimmt die Bank und verleiht es gegen einen gewissen Zinssatz z. B. an Firmen, die ein neues Projekt entwickeln und auf den Markt bringen oder neue Maschinen / Lagerhallen oder ähnliches zur Erweiterung Ihrer Produktion anschaffen wollen. Von diesem Zinssatz bleibt ein Anteil bei der Bank als Gebühr für deren Tätigkeit, der Rest wird an Sie als Zins für Ihr Sparguthaben weitergegeben.

So sah der Ursprung einer Bank aus – inzwischen haben sich viele Bedingungen und Gegebenheiten geändert.

Heute können Sie davon ausgehen, dass Ihre Bank für jeden Euro, den Sie Ihr überlassen, etwa 10 Euro weiter verleiht.

D. h., die Bank nutzt Ihre Ersparnisse, um wesentlich mehr Geld zu verleihen als wirklich auf Ihrem Konto ist und kann damit gewaltige Summen an Gewinne einfahren, denn Ihnen schuldet sie nur einen Zinssatz auf das von Ihnen wirklich hinterlegte Geld.

So sieht das System der Mindestreserve aus: jede Bank behält nur einen Bruchteil des eingezahlten Geldes und benötigt auch nur einen Bruchteil an Eigenkapital, um große Summen weiter zu verleihen.

(Lassen Sie sich von Ihrer Bank bitte einmal folgende Zahlen vorlegen: das Eigenkapital der Bank, die Bankeinlagen der Bankkunden und dem gegenüber die Summe der ausgegebenen Kredite und Darlehen.. Sie werden überrascht sein!)

Diese Verfahrensweise funktioniert allerdings nur so lange, wie nicht ein größerer Teil der Sparer auf die Idee kommt,  zur gleichen Zeit über Ihr eingelagertes Geld verfügen zu wollen, also mit einem Schlag Ihre Einlagen von den Banken abziehen!

Um dieses Szenario zu verhindern, wurde in 2007/2008 durch die Politik öffentlich erklärt, dass Bankguthaben – bis zu einer bestimmten Größe – sicher sind und durch den Einlagensicherungsfonds  entsprechende Rückzahlungen abgedeckt werden können. (Was nicht mitgeteilt wurde: keiner hat einen Rechtsanspruch darauf, diese Rückzahlungen im Fall der Nichtzahlung einzufordern.)

Damit wurde in 2008 verhindert, dass bereits damals das weltweite Bankensystem zusammenbrach. Es wurden aus Steuergeldern internationale Rettungsschirme aufgebaut, die notleidende Geldinstitute auffingen, damit diese nicht wiederum andere Banken in den Ruin zogen…

Bei der nächsten Bankenkrise wird das Geld, was wir alle bei der Bank haben, einem inzwischen neu gestalteten Prozess unterzogen. Wenn Sie noch immer glauben, dass Ihr Erspartes durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert ist, droht Ihnen ein böses Erwachen!

Wußten Sie, dass beim Zusammenbruch der bulgarischen Corpbank bereits dieser Fall eintrat: die staatliche Einlagensicherung konnte die Einlagen nicht in voller Höhe zurückzahlen….?

Im November 2014 beschlossen die Länder auf dem G20-Gipfel, dass Spareinlagen der Kunden in den Besitz einer Bank übergehen können, wenn diese durch eine Krisensituation in ihrem Bestand gefährdet ist. Diese neue Vereinbarung bedeutet vereinfacht: um einen Kollaps zu verhindern, kann eine Bank auf Teile der Spareinlagen oder sogar auf alle Einlagen zugreifen.

Spareinlagen werden in Anteile bzw. Aktien umgewandelt, um eine zahlungsunfähige Bank wieder liquide zu machen – die Anteile/Aktien werden sich als wertlos erweisen oder aufgrund der Bankenabwicklung lange Zeit gebunden sein.

Dies ist inzwischen in gesetzlichen Vorschriften verankert – Beschlagnahmungen wie damals in Zypern werden in Zukunft eingeplant und dann auch bei uns in Deutschland bei Bedarf zum Tragen kommen.

Seit November 2014 hat die Europäische Zentralbank die Aufsicht über die Banken der EU übernommen.

Inzwischen wurden zwischen Vertretern der EU und dem Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten Übungen zur Abwicklung von Banken durchgeführt (während der Bankenkrise wurden über 500 Banken in den USA abgewickelt): es ist wichtig, dass eine illiquide Bank still und heimlich, am besten über ein Wochenende, in einer kurzen Aktion geschlossen wird, um zu verhindern, dass Bankkunden Ihre Einlagen schnell noch abheben wollen und damit entstehender Unruhe und Gewalt vorgebeugt wird..

Der staatliche Einlagensicherungsfonds hat keine rechtliche Verpflichtung, Einlagen von Bankkunden zurückzuzahlen. Er besteht auf dem Papier  – sollte es in unserem Land dazu kommen, dass mehrere Banken gleichzeitig oder auch nur eine der deutschen Großbanken ins Schleudern geraten, wäre der Fonds schon überfordert.

Auch werden die Grenzen der Sicherungen von Politik und Banken bestimmt, und somit könnte sich per Gesetz auch hier schnell einiges ändern – der Fall Zypern war eine Probe, das dort Angewandte gilt nun  für die ganze EU.

Was staatliche Versprechen wert sind, kann man momentan anhand der Abwicklung der Hypo Alpe Adria verfolgen: diese kleine österreichische Bank hatte sich massiv verspekuliert und muss nun abgewickelt werden.

Das Bundesland Kärnten hatte für Anleihen dieser Bank Bürgschaften gegeben – aufgrund dieser Sicherheiten haben auch deutsche Banken dort investiert, immerhin in 40% der Anleihen.

Nunmehr werden sowohl durch Kärnten als auch durch den Staat Österreich die gegebenen Garantien aufgehoben – in dessen Folge musste bereits die Düsseldorfer Hypobank vom deutschen Rettungsfonds aufgefangen werden, die deutsche Pfandbriefbank geriet in Schieflage, weitere Institute wie die HSH Nordbank und die Helaba müssen Verluste verarbeiten. Unklar ist, inwieweit evtl. weitere Banken durch die genannten Institute ggf. mit in den Strudel geraten.

Auch werden sich die Staaten mehr und mehr zurückziehen aus den Sicherungen für Banken: in Österreich liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, wonach zur Sicherung der privaten Spareinlagen keine staatlichen Garantien mehr bestehen!

Die Banken selbst sollen für die Sicherung der Spareinlagen verantwortlich werden, d. h., die Sicherung obliegt dann einer Branche, die in sich selbst durch globale Verflechtungen und Intransparenz gefährdet ist! Geplant ist eine österreichische bankeneigene Einlagensicherung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro – das deckt gerade mal 0,8 % der östereichischen Spareinlagen. 

Damit setzt Österreich als erstes Land eine bereits vor 2 Jahren beschlossene EU-Richtlinie um, welche im Zuge der Bankenunion in den nächsten Jahren in allen EU-Staaten in landeseigenes Recht umgewandelt werden muss – auch in Deutschland!
 

FAZIT: Fühlen Sie sich in der Lage zu beurteilen, ob Ihre Bank tatsächlich auf gesunden Füssen steht und nicht evtl. durch Verflechtung zu anderen Instituten gefährdet sein könnte?  Und dies nicht nur für den Moment, sondern auch für die Zukunft? Ist es sinnvoll, große Teile Ihres Vermögens in Banksparplänen, Sparbüchern, Tages- oder Festgeldern zu belassen?  Überprüfen Sie Ihre momentanen Bankanlagen, verteilen Sie zumindest auf verschiedene Institute und: prüfen Sie Alternativen!  

Schützen können Sie sich als Bank-Kunde nur selbst   –  durch umfassende Information und die Bereitschaft zum Handeln. Das ist zwar unangenehm und benötigt etwas Zeit und Neugier, ist aber doch realitätsnäher als das Vertrauen auf den Schutz durch die Geldhäuser und den Staat, der auch bisher ausschließlich auf dem Papier besteht und den Sparern keine wirkliche Sicherheit bietet!

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