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Aufgrund der bereits geschilderten Situation für Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften und der wohl weiterhin anhaltenden Niedrigzinsen wird inzwischen bereits geprüft, ob eine weitere Senkung des Garantiezinses bei den klassischen Tarifen erforderlich wird.

Auf Grund der anhaltenden Niedrigzinsphase einerseits und den gesetzlich vorgeschriebenen langfristigen Anlagen der Versicherer in ebensolche niedrigverzinsten Anlageformen wird es zukünftig vielen Gesellschaften schwer fallen, die einst gegebenen  Versprechen einzuhalten.

Und so hat die Politik inzwischen entsprechende Vorkehrungen getroffen, von denen die breite  Öffentlichkeit kaum oder wenig Kenntnis hat:

Kennen Sie den § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz? Oder den § 16 Versicherungsvertragsgesetz?

89 VAG
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

 

  • Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, ….. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. 
  • Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. …………….. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. *

 

(Dieser Paragraph wurde 2010 während der Fußballweltmeisterschaft verabschiedet…)

 

Das heißt: wenn ein Versicherer durch die zu erfolgende Auszahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen Insolvenz anmelden müsste, kann die Auszahlung ausgesetzt werden – auf unbestimmte Zeit; trotzdem haben Beitragszahlungen weiter zu erfolgen!

Eine ähnliche Regelung gibt es bei einer anderen Anlageform:

Das Nachrangdarlehen…  Diese und weitere Regelungen bei Nachrangdarlehen führen dazu, dass Anleger dort explizit vom Berater auf das Risiko des Totalverlustes der Kundeneinlage hingewiesen werden müssen und Nachrangdarlehen in die Risikoklasse 5 einzustufen sind…

16 VVG
Insolvenz des Versicherers

 

  • Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam….

Bei Insolvenz eines Versicherers enden also die Versicherungsverträge – der Bestand geht in die Insolvenzmasse.

Die Versicherten haben dann in ihrem Anspruch auf Auszahlung  ihrer Anteile am Sicherungsvermögen Vorrang gegenüber anderen Insolvenzgläubigern (so § 77a der Versicherungsaufsichtsgesetzes). Gegenüber den vorgenannten Nachrangdarlehen eine wesentliche Besserstellung der Versicherten – auch wenn nur anteilige Ansprüche an dem Sicherungsvermögen der Gesellschaft zum Tragen kommen sollen (§ 77b des VAG).

Erfahrungen konnten bisher zu diesem Thema noch nicht gesammelt werden: die Mannheimer Lebensversicherung hatte Ihre Bestände in 2003 auf die Auffanggesellschaft Protektor übertragen und so eine Insolvenz verhindert. Die nunmehr insolvente BVAG Berliner Versicherung ist eine kleine Gesellschaft mit vorwiegend Sach- und Haftpflichtversicherungsverträgen – diese enden nun bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Inwieweit die Gesellschaft Protektor ggf. mehrere  kleine bzw. einen der großen gefährdeten Versicherer auffangen und vor der Insolvenz bewahren kann, bleibt fraglich.

Die Kosten für die Absicherung der Bestände im Insolvenzfall eines großen Versicherers (oder mehrerer kleine) sind enorm; die Auffanggesellschaft Protektor wird aus Beiträgen aller Versicherungsgesellschaften getragen – sofern also die Kosten explodieren, erhöhen sich die Beiträge für die Gesellschaften massiv, was wiederum zu weiteren Insolvenzen führen kann. Und das Problem der langfristig niedrigen Zinsen belastet auch so schon alle Versicherungen!

Wußten Sie, dass vor allem deutsche Versicherungen gefährdet sind, weil sie noch eine große Anzahl alter Verträge mit hohen Zinsversprechen halten? Seitens des IWF wurde bereits angeraten, auch diese Zinsversprechen zu hinterfragen…

 

FAZIT: Entsprechen die aktuellen Bedingungen noch Ihren ursprünglich angedachten  Wünschen und Zielen?

Überprüfen Sie Ihre momentanen Verträge, inwieweit die Rendite noch Ihren Vorstellungen entspricht.

Sorgen Sie nicht nur mit Versicherungen vor – verteilen Sie Ihre Rücklagen und Sparverträge auf verschiedene Formen. So verringern Sie auch das Risiko, bei einem Versicherungs-Crash alles mit einmal zu verlieren.

Papier-Geld in Sachwerte tauschen – ein Thema, welchem sich meine nächsten Beiträge widmen werden und die Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen.

Wenn Sie über eine Kündigung Ihres Vertrages nachdenken, beachten Sie bitte die Tipps in meinem EBook:

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